Ausländische Lieferanten, Kreditgeber und Dienstleister zögern oft, gegen einen bulgarischen Schuldner vorzugehen: eine andere Sprache, ein unbekanntes Gerichtssystem, die Sorge, dass die Kosten die Forderung übersteigen. In der Praxis bietet Bulgarien schnelle Instrumente für belegte Forderungen, und das EU-Recht ergänzt Verfahren, die genau für solche grenzüberschreitenden Fälle geschaffen wurden.
Mit Fakten und Unterlagen beginnen
Bevor Sie einen Weg wählen, prüfen Sie drei Dinge:
- Beweise: der Vertrag oder die Auftragsbestätigung, Rechnungen, Liefer- oder Abnahmenachweise, Korrespondenz, in der die Schuld anerkannt wird.
- Die Lage des Schuldners: ob die Gesellschaft im Handelsregister aktiv ist, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und welches Vermögen sie voraussichtlich hat.
- Zeit: Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre; wiederkehrende Leistungen wie Zinsen und Miete verjähren nach drei. Warten gibt dem Vermögen zudem Zeit, zu verschwinden.
Zwischen Unternehmen löst Zahlungsverzug gesetzliche Zinsen aus, und das Handelsgesetz gibt dem Gläubiger Anspruch auf eine feste Mindestentschädigung für Beitreibungskosten im Gegenwert von 40 EUR je Rechnung.
Die Wege — vom schnellsten zum umfassendsten
Förmliches Mahnschreiben
Ein Anwaltsschreiben auf Bulgarisch mit Forderung, Zinsen und kurzer Frist. Viele Schuldner zahlen in diesem Stadium oder schlagen einen Zahlungsplan vor.
Zahlungsbefehl (Art. 410 ZPO)
Ein schriftliches Verfahren beim Bezirksgericht für Geldforderungen bis 12.782,30 EUR (25.000 BGN); größere belegte Forderungen können über Art. 417 laufen. Widerspricht der Schuldner nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung, wird der Befehl vollstreckbar.
Befehl zur sofortigen Vollstreckung (Art. 417 ZPO)
Beruht die Forderung auf bestimmten Urkunden — etwa Kontoauszügen, notariell beglaubigten Vereinbarungen oder Wechseln —, kann das Gericht die sofortige Vollstreckung anordnen, noch bevor über einen Widerspruch entschieden ist.
Klage
Widerspricht der Schuldner oder ist die Sache wirklich streitig, erhebt der Gläubiger eine gewöhnliche Klage mit Beweisen, Zeugen und Gutachten.
Vollstreckung
Der Vollstreckungstitel geht an einen privaten Gerichtsvollzieher, der Bankkonten und Forderungen pfänden sowie Vermögen beschlagnahmen und verwerten kann.
EU-Verfahren für grenzüberschreitende Forderungen
| Verfahren | Am besten geeignet für | Wesentliche Merkmale |
|---|---|---|
| Europäischer Zahlungsbefehl (VO 1896/2006) | Unbestrittene Geldforderungen jeder Höhe | Standardformulare; ohne Einspruch in der ganzen EU vollstreckbar, ohne weitere Anerkennung |
| Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen (VO 861/2007) | Forderungen bis 5.000 EUR | Überwiegend schriftliches Verfahren mit Standardformularen; Urteil in der ganzen EU vollstreckbar |
| Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung (VO 655/2014) | Sperren der Bankkonten des Schuldners vor oder während des Verfahrens | Ohne Vorwarnung des Schuldners erlassen; verhindert, dass Geld das Konto verlässt |
Ein Gläubiger aus einem anderen EU-Staat kann diese Verfahren oft vor seinen eigenen Gerichten nutzen und das Ergebnis dann in Bulgarien vollstrecken. Ein bereits anderswo in der EU erwirktes Urteil wird hier nach der Brüssel-Ia-Verordnung ohne gesondertes Anerkennungsverfahren vollstreckt. Urteile aus Nicht-EU-Staaten bedürfen der Anerkennung nach dem Gesetzbuch über das internationale Privatrecht.
Wenn der Schuldner insolvent ist
Ist ein Insolvenzverfahren eröffnet, endet die Einzelvollstreckung. Die Forderung muss binnen eines Monats nach Eintragung der Eröffnung im Handelsregister beim Insolvenzverwalter angemeldet werden; für verspätete Anmeldungen stehen weitere zwei Monate zur Verfügung. Gesicherte Gläubiger werden vorrangig aus ihren Sicherheiten befriedigt, daher entscheidet eine von Anfang an vereinbarte Sicherheit — Pfand, Bürgschaft, Eigentumsvorbehalt — oft darüber, wie viel eingebracht wird.
Häufige Fragen unserer Mandanten
Muss ich nach Bulgarien kommen, um die Forderung einzutreiben?
Nein. Wir handeln mit einer Vollmacht, kommunizieren mit Ihnen auf Englisch oder Deutsch und führen das Verfahren vor Gericht und beim Gerichtsvollzieher. Ihre Beteiligung beschränkt sich meist auf Unterlagen und die Zustimmung zu Vergleichsvorschlägen.
Lohnt es sich, eine kleine Rechnung zu verfolgen?
Oft ja. Zahlungsbefehlsverfahren sind kostengünstig, und der unterlegene Schuldner wird zur Erstattung der Gerichtsgebühren und eines angemessenen Anwaltshonorars verurteilt. Für kleine grenzüberschreitende Forderungen in der EU ist auch das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen eine effiziente Option.
Der Schuldner hat Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl eingelegt. Ist er damit hinfällig?
Nein. Der Gläubiger hat dann einen Monat Zeit, eine Klage auf Feststellung der Forderung zu erheben. Tut er das, wird das Verfahren als gewöhnliche Klage fortgesetzt; bestätigt das Gericht die Forderung, bleibt der Befehl bestehen und kann vollstreckt werden.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.



