Die meisten Menschen ziehen nicht allein nach Bulgarien. Hat der Hauptantragsteller — rechtlich der Zusammenführende — seinen Aufenthalt gesichert, erlaubt das Gesetz seiner engen Familie den Nachzug, mit einem Aufenthaltsstatus, der dem des Zusammenführenden folgt.
Wer nachholen kann und wer nachziehen darf
Für Familienangehörige bulgarischer Staatsbürger gilt eine andere, günstigere Regelung — siehe Aufenthalt als Familienangehöriger eines bulgarischen Staatsbürgers.
Was der Zusammenführende nachweisen muss
- Eine Kopie des Reisepasses jedes Familienangehörigen, ab Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig
- Angemessenen Wohnraum in Bulgarien für die ganze Familie
- Feste, regelmäßige, vorhersehbare und ausreichende Mittel für jeden Familienangehörigen — mindestens den landesweiten monatlichen Mindestlohn (620,20 EUR im Jahr 2026) für jeden Monat des Aufenthalts, also rund 7.450 EUR pro Person und Jahr
- Ein Führungszeugnis für jeden erwachsenen Familienangehörigen aus dem Staat der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts, zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuell
- Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden als Nachweis der familiären Beziehung
Im Ausland ausgestellte Urkunden müssen in der Regel mit Apostille versehen oder legalisiert und ins Bulgarische übersetzt werden.
Die drei Stufen
Antrag des Zusammenführenden
Der Zusammenführende beantragt bei der Migrationsdirektion die Genehmigung des Familiennachzugs. Die Familie muss sich dafür nicht in Bulgarien aufhalten. Die Entscheidung ergeht in der Regel innerhalb eines Monats.
Visa für die Familie
Innerhalb von sechs Monaten nach Mitteilung der Genehmigung beantragt jeder Familienangehörige im bulgarischen Konsulat seines Wohnsitzstaates ein Visum Typ D — in einem erleichterten Verfahren.
Aufenthaltserlaubnisse
Nach der Einreise beantragen die Familienangehörigen ihre Aufenthaltserlaubnisse, die dem Status des Zusammenführenden folgen.
Wo es häufig hakt
Die häufigsten Probleme sind nicht rechtlicher, sondern praktischer Art: zu alte Urkunden, unterschiedliche Schreibweisen von Namen in verschiedenen Dokumenten, fehlende Apostillen oder Übersetzungen, die nicht den bulgarischen Anforderungen entsprechen. Konsulate können ein Visum auch trotz genehmigten Familiennachzugs verweigern — eine solche Ablehnung haben wir vor Gericht aufheben lassenEN, mit dem Argument, dass der genehmigte Nachzug selbst die Grundlage für das Visum ist und dem Konsulat kaum Ermessen lässt.
Häufige Fragen unserer Mandanten
Muss meine Familie bei der Antragstellung in Bulgarien sein?
Nein. Die erste Stufe ist allein der Antrag des Zusammenführenden. Die Familie reist erst nach der Genehmigung und Erteilung der Visa an.
Können auch meine Eltern nachkommen?
Die Grundregelung umfasst Ehepartner und minderjährige Kinder. Andere Verwandte können manchmal auf anderen Grundlagen kommen; wir prüfen jede Familie individuell.
Was passiert mit dem Status meiner Familie, wenn ich die Aufenthaltsgrundlage wechsle?
Ihre Erlaubnisse folgen Ihrer. Wechseln Sie die Grundlage, muss der Status der Familie daran angepasst werden — planen Sie den Wechsel deshalb für die ganze Familie zugleich.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.



